Vorbereitung auf den Hundeführerschein 

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Ab 01.01.2019 gilt mit Inkrafttreten der Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO) allgemeine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet Berlins für alle Hunde, die nach dem 22.07.2016 angeschafft wurden.

Wenn Sie aber als sachkundig gelten – also den Hundeführerschein gemacht haben - können Sie Ihren Hund auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen ohne Leine führen. In Grünanlagen, Waldflächen, Treppenhäusern, Büro- & Geschäftshäusern, bei Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Leinenpflicht aber nach wie vor bestehen.

Mehr Information unter Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung