Sachkundeprüfung und Wesenstest
Sachkundeprüfung und Wesenstest nach dem Berliner Hundegesetz
In Berlin wird die Gefährlichkeit eines Hundes nicht pauschal anhand von Rasselisten beurteilt. Stattdessen erfolgt die Bewertung individuell und anlassbezogen, wenn ein Hund durch ein negatives Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren in Erscheinung getreten ist.
Der Regelung liegt der Grundsatz zugrunde, dass für die Beurteilung nicht die Rasse, sondern ausschließlich das individuelle Verhalten des Hundes ausschlaggebend ist.
Sachkundeprüfung gemäß § 7 Hundegesetz Berlin
Die Sachkundeprüfung dient als Nachweis, dass der Halter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um einen als gefährlich eingestuften Hund sicher und verantwortungsvoll zu führen.
Eine Pflicht zur Sachkundeprüfung besteht, wenn ein Hund nach einem Vorfall offiziell als gefährlich eingestuft wurde. Die Prüfung bewertet dabei nicht das Verhalten des Hundes, sondern prüft die Sachkenntnis, Handlungssicherheit und Zuverlässigkeit des Halters.
Die Sachkundeprüfung besteht aus:
einem theoretischen Teil (schriftlich)
einem praktischen Teil
und wird von einer anerkannten sachverständigen Person abgenommen, die von der zuständigen Behörde zugelassen ist.
Als anerkannte sachverständige Person gemäß § 10 Abs. 3 Hundegesetz Berlin führe ich diese Sachkundeprüfung offiziell und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch.
Wesenstest gemäß § 9 Hundegesetz Berlin
Halter von Hunden, die aufgrund eines Vorfalls als gefährlich eingestuft wurden, können nach erfolgreichem Wesenstest die Überprüfung der Einstufung beantragen. Der Antrag kann frühestens ein Jahr nach der rechtskräftigen Feststellung der Gefährlichkeit gestellt werden.
Im Rahmen der Wesensprüfung wird festgestellt, ob von dem Hund weiterhin eine Gefahr ausgeht oder ob sich sein Verhalten stabil und unauffällig entwickelt hat.
Bei positivem Ausgang des Wesenstests gilt dieser als bestanden und die zuständige Ordnungsbehörde kann in diesem Fall die Einstufung als gefährlicher Hund aufheben.
Als anerkannte sachverständige Person gemäß § 10 Abs. 4 Hundegesetz Berlin bin ich berechtigt, diese Wesensprüfung offiziell durchzuführen und zu begutachten.
JoBaDog steht Ihnen zur Seite!
Müssen Sie eine Sachkundeprüfung ablegen oder einen Wesenstest durchführen lassen?
Gern begleite ich Sie organisatorisch auf diesem Weg, informiere Sie transparent über den Ablauf, die Anforderungen sowie die erforderlichen Unterlagen und stehe Ihnen für Fragen rund um die Prüfung zur Verfügung.
Die Abnahme erfolgt durch mich neutral und unabhängig als anerkannte sachverständige Person.
Hinweis zur Neutralität:
Aus Gründen der Neutralität und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gilt bei mir das klare Trennungsprinzip:
Ich übernehme entweder die Abnahme der Prüfung (Sachkundeprüfung oder Wesenstest) oder die vorbereitende Ausbildung.
Erfolgt durch mich eine Vorbereitung auf eine Sachkundeprüfung oder einen Wesenstest, wird die anschließende Prüfung grundsätzlich durch einen anderen anerkannten Sachverständigen abgenommen.
Übernehme ich die Abnahme der Prüfung, biete ich im Vorfeld keine vorbereitenden Trainingsleistungen an.
Kontaktieren Sie mich gern, um mehr zu erfahren. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte für Sie und Ihren Hund.