Vorbereitung auf das Negativgutachten

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In Brandenburg besteht die Möglichkeit, Hunde der Liste II durch ein Negativgutachten eines anerkannten Sachverständigen als ungefährlich einstufen zu lassen – was nicht nur steuerlich interessant ist.

Mit der richtigen Vorbereitung verliert das Negativgutachten aber den Schrecken. Besuchen Sie regelmäßig das Alltagstraining – ich helfe Ihnen, dass es keine Überraschungen gibt.

Durch Eintragen des Negativgutachtens sind die Auflagen für gefährliche Hunde nicht mehr gültig. Die Anerkennung des Gutachtens kann bei Auffälligkeiten allerdings wieder entzogen werden. Deshalb: Nach der Prüfung ist vor dem Training.